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Inklusion


Inklusive Bildungsangebote


Seit einer Schulgesetzesänderung im Jahr 2015 haben Eltern von Kindern mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot die Möglichkeit zu wählen, ob ihr Kind an einer allgemeinen Schule oder einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) lernen soll.


Die Beschulung an einer allgemeinen Schule bedeutet die Einrichtung eines „Inklusiven Bildungsangebotes“.


Wählen Eltern für ihr Kind dieses inklusive Bildungsangebot mit dem Förderschwerpunkt Lernen, so wird das Kind zieldifferent unterrichtet.


Zieldifferent bedeutet: Es werden die Inhalte aus dem Bildungsplan des SBBZ mit dem Förderschwerpunkt Lernen an der allgemeinen Schule vermittelt.


Inklusive Bildungsangebote werden in der Regel in gruppenbezogenen Lösungen an allgemeinen Schulen angeboten (nicht an jeder Schule). Dies steuert das Staatliche Schulamt Karlsruhe. Das SBBZ Nikolaus-von-Myra-Schule unterstützt und berät die allgemeinen Schulen im Umkreis bei der Umsetzung solcher inklusiven Bildungsangebote.

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